Bereits ab Zeichnung eines Genossenschaftsanteils à 150€ wirst du Mitglied in der Konsumgenossenschaft Nebenan & Unverpackt München West eG.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwebs und der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Für alle Nicht-Juristen aus dem 19. Jahrhundert bedeutet dies, dass durch den gemeinschaftlichen Betrieb die Möglichkeit eines günstigeren Einkaufs besteht und sich dieser positiv auf unser wirtschaftliches Handeln auswirkt.
Unsere Genossenschaft besteht aus den Mitgliedern, die in der Generalversammlung mit ihrem Stimmrecht den Aufsichtsrat wählen. Dieser, von den Mitgliedern ernannte Aufsichtsrat, benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Die eingetragene Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, in der sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinschaftlich zu wirtschaften. Eingetragen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Genossenschaft beim Registergericht registriert und eingetragen ist. Der Gründungsprozess ist bei einer eingetragenen Genossenschaft abgeschlossen.
Nein. Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile.
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung ist frühestens zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Erwerb der Mitgliedschaft möglich.
Ja, es ist möglich die eigenen Genossenschaftsanteile an ein bereits bestehendes Mitglied der Genossenschaft abzutreten.
Der Laden ist 120qm groß und hat 90qm Verkaufsfläche. Wir wollen anbieten: unverpackte, biologische und nachhaltig produzierte Lebensmittel (lose Ware wie Getreide, Nudeln, Hülsenfrüchte, Nüsse, Müsli, Gewürze, Tee), Brot, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Gesichts- und Körperpflegeprodukte, Hygieneartikel, Putzmittel, Haushaltswaren, Tiernahrung, Gartenzubehör und Schreibwaren. Es gibt auch Angestellt mit Gehalt.
Wir bemühen uns, wo immer es geht, biologisch erzeugte Waren anzubieten. Es gibt aber einige Fälle, in denen die Erzeugung zwar ökologisch, aber nicht zertifiziert ist. Z.B wollen wir Quinoa von den Münchner Bauern, einer jungen, kleinen Genossenschaft, beziehen, das in München angebaut wird. Das ist nicht bio-zertifiziert, aber die Bauern haben uns versichert, dass sie nicht spritzen. Kleinere Betriebe können sich oft keine teuren Bio-Zertifizierungen leisten. Wir werden überwiegend Bio-Produkte anbieten, die so nachhaltig wie möglich den Weg in den Laden finden.
Gibt es Leistungen, die man als GenossIn verpflichtend oder nach einem GV Beschluss entrichten muss?
Wenn die Generalversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschließen würde, dass ein monatlicher Beitrag von z.B. 10€ zu entrichten ist, um den Laden beispielsweise durch eine Krise zu bringen, könnte der Fall eintreten. Wenn ein Mitglied mit Beschlüssen der Generalversammlung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit einer Kündigung oder der Übertragung der Genossenschaftsanteile auf ein anderes Mitglied.
Nein, das geht leider nicht. Jede Person, die einen Anteil zeichnet, ist Mitglied. Sobald die Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen wird, endet die Mitgliedschaft der übertragenden Person. Dazu bedarf es der Zustimmung des Vorstands.
Nein, unsere Satzung sieht keine Nachschusspflicht vor.
Nein, dies ist nicht möglich, da die Mitglieder mit ihrer Unterschrift auf die Beitrittserklärung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Satzung zugestimmt haben. Einer Mehrheitsentscheidung aller Mitglieder kann sich das einzelne Mitglied, wenn es nicht einverstanden ist, durch eine Kündigung der Mitgliedschaft entziehen.
Durch den Kauf mehrer Anteile unterstützt du das Projekt in größerem Umfang und genießt den ideellen Mehrwert, durch unsere plastikfreie Einkaufsmöglichkeit etwas für deine Umwelt zu tun, dich an der Einrichtung eines Treffpunkts für deine Nachbarschaft zu beteiligen, dein Viertel zu verschönern und aufzuwerten, sowie Projekte für den Klimaschutz zu ermöglichen.
Nein, der eingezahlte Anteil wird wieder ausbezahlt, wenn die Mitgliedschaft endet.
Im Fall einer Insolvenz haftet jedes Mitglied mit seinem Anteil und verliert die eingezahlte Summe. Die Geschäfte werden allerdings engmaschig durch den bayrischen Genossenschaftsverband überprüft, um einer negativen Entwicklung vorzubeugen. Für den Bestand unseres Ladens übernehmen alle Mitglieder die Verantwortung, können Auskunft über die Geschäftsentwicklung einfordern und gemeinsame Lösungen suchen.
Ja. Unsere Genossenschaft ist seit Mitte März eine eingetragene Genossenschaft.
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangene schriftliche Mitteilung. Es muss darauf geachtet werden, dass der rechtzeitige Zugang (2 Wochen vorher) der Einladung gewährleistet ist und auch nachgewiesen werden kann. Aktuell haben wir 254 Mitgliedschaftsanträge und gehen davon aus, dass sich die Mehrheit der Mitglieder zu wichtigen Entscheidungen zusammenfinden wird. Die Generalversammlung findet 1 Mal pro Jahr statt und ist das mächtigste Organ der Genossenschaft. Es gibt keine Schleichwege, die dazu führen könnten, dass sich nur wenige oder ausgewählte Mitglieder zur Generalversammlung treffen, um gewünschte Mehrheiten zu erreichen, da die Genossenschaft zur Einladung aller Mitglieder zur jährlichen Generalversammlung verpflichtet ist und dies gegenüber dem Dachverband BVG nachweisen muss.
§ 31 Absatz 4 Eine Mehrheit von neun Zehnteln der gültig abgegebenen Stimmen ist erforderlich für eine Änderung der Satzung, durch die eine Verpflichtung der Mitglieder zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Leistung von Sachen oder Diensten eingeführt oder erweitert wird